Allgemeine Geschäftsbedingungen PICBOXI

1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Vermieter (PICBOXI, Sven Kürz) und dem Mieter. Maßgebend ist die AGB, die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses gültig ist.
1.2. Gegenbestätigungen des Mieters unter Hinweis auf dessen Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen. Allgemeine Vertragsbedingungen des Mieters werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie vom Vermieter ausdrücklich anerkannt wurden.

2. Mietgegenstand
2.1. Gegenstand des Vertrages ist die Vermietung einer Fotobox und Zubehör gegen Entgelt.

3. Vertragsabschluss
3.1. Die Vermietung der Fotobox richtet sich ausschliesslich an Mieter, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und ihren Hauptwohnsitz in der Schweiz haben.
3.2. Die Fotobox wird ausschliesslich innerhalb der Schweiz vermietet.
3.3. Nach Angebotsanfrage des Mieters erhält dieser eine schriftliche Offerte von PICBOXI.
3.4. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragserteilung (z.B. per Email) durch den Mieter und entsprechende Buchungsbestätigung durch PICBOXI zustande.
3.5. Der Mieter ist an seinen erteilten Auftrag für die Dauer von zwei Wochen ab Unterzeichnung des Auftrages gebunden.
3.6. Zusicherungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.

4. Preise, Zahlungsbedingungen, Verzugs- & Mahngebühren
4.1. Der Mietpreis ist in der Eingangs- sowie Auftragsbestätigung aufgeführt und bindend.
4.2. Eine Rechnung in PDF-Format wird nach Auftragsbestätigung per E-Mail versandt.
4.3. Der Mietpreis ist innerhalb von 14 Tagen ab Auftragsbestätigung/Rechnung zu begleichen.
4.4. Bezahlt der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen, wird der Kunde zwei Mal gemahnt. Mit der zweiten Mahnung kann eine Mahngebühr in der Höhe von CHF 20, sowie ein Verzugszins in der Höhe von 5% verrechnet werden.
4.5. Bei Buchung, welche bis zu 14 Tage vor deinem Events/Anlass getätigt wird, wird die Zahlungsaufforderung dementsprechend verkürzt. Der Zahlungseingang muss mindestens 4 Werktage vor dem Event nachvollziehbar sein. Wird die Rechnung bis dahin nicht bezahlt, behält sich PICBOXI das Recht vor, die Fotobox nicht zu liefern.
4.6. Folgende Zahlungsart steht zur Verfügung:
Überweisung.
4.7. Nicht im Preis eingeschlossen ist eine Versicherung der Fotobox. Die Versicherung ist Sache des Mieters.

5. Vertragswiderruf und Stornierung
5.1. Der Mietvertrag kann innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in schriftlicher Form per Email an info@picboxi.ch widerrufen werden. Die Frist beginnt mit Erhalt der Auftragsbestätigung.
5.2. Sollte bis dahin eine Bezahlung erfolgt sein, so wird das Geld unverzüglich spätestens binnen 14 Tage zurückerstattet. Das kostenlose Rücktrittsrecht gilt nur für Buchungen, welche nicht kurzfristig erfolgen (weniger als 30 Tage vor dem Anlass).
5.3. Nach Ablauf der Frist von 14 Tagen treten die folgenden Stornobedingungen in Kraft: bis 30 Tage vor dem Anlass 10% des Gesamtpreises, bis 20 Tage 20% des Gesamtpreises, bis 7 Tage vor dem Anlass 40% des Gesamtpreises, bis 3 Tage 50% des Gesamtpreises. Spätere Stornierungen betragen 100% des Gesamtpreises.
5.4. PICBOXI kann die Bestellung des Mieters jederzeit stornieren. Im Falle einer Stornierung seitens dem Vermieter ist der entrichtete Mietpreis vollständig zu erstatten.

6. Miet-, Liefer- und Rücksendebedingungen
6.1. Gegenstand des Vertrages sind die im Mietvertrag aufgeführteFotobox und Zubehörteile. PICBOXI behält sich das Recht vor, die dort genannten Geräte durch funktionsgleiche Geräte zu ersetzen.
6.2. Die Fotobox und Zubehörteile werden gemietet, nicht gekauft, und verbleiben zu jedem Zeitpunkt Eigentum des Vermieters.
6.3. Die Fotobox wird, wenn nicht anders vereinbart, für einen Tag, welcher im Mietvertrag angegeben wird, gemietet.
6.4. Die Nutzung ist bis 06:00 Uhr am darauf folgenden Tag erlaubt.
6.5. Die Fotobox wird vom Vermieter spätestens zwei Werktage vor dem Event-Tag an den Logistikpartner DPD übergeben und an die vom Mieter im Bestellprozess angegebene Lieferadresse geliefert.
6.6. Eine Abholung ist aus logistischen Gründen nur nach Termin, in 8447 Dachsen, möglich.
6.7. Der vollständige Rückversand hat sofort am nächsten Werktag und ausschließlich mit beigelegtem Rücksende-Etikett zu erfolgen. Dabei wird das beigelegte Etikett am Versandkarton angebracht und diese in einem Pickup Shop der DPD abgegeben. Es ist kein Entgelt zu entrichten! Der Rückversand ist im Mietpreis inbegriffen.
6.8. Sollte das Paket verspätet, unvollständig, unfrei und/oder auf einem anderen Weg an den Vermieter gesendet werden, so sind sämtliche dadurch entstehenden Kosten vom Mieter zu tragen. Für eine vom Mieter geschuldete, verspätete Rücksendung gelten folgende Zuschläge als vereinbart:
1. Werktag: CHF 50.-
ab dem 2. Werktag: CHF 30.- pro Tag

7. Haftung und Pflichten des Mieters
7.1. Der Mieter trägt die Verantwortung für die Fotobox und dem Zubehör von der Anlieferung bis zur Rückgabe. Der Mieter hat Mängel am Mietgegenstand umgehend (innerhalb 12 Stunden) dem Vermieter zu melden, ins besondere Mängel, welche die Funktion der Fotobox einschränken. Nach Ablauf der Frist gilt der Vertrag von Seiten PICBOXI als mangelfrei und erfüllt.
7.2. Bei Problemen ist der Telefon-Support von PICBOXI umgehend zu kontaktieren. Andernfalls wird die Miete als problemlos gesehen.
7.3. Der Mieter haftet für von ihm (oder einer seiner Gäste) zu vertretende Beschädigungen der Mietsache mit den Reparaturkosten. Bei von ihm zu vertretendem Verlust, Abhandenkommen oder Diebstahl der Mietsache haftet der Mieter mit dem Wiederbeschaffungswert zuzüglich Aufwandskosten.
7.4. Für die Zeit eines Ausfalls der Mietsache bei notwendiger Wiederbeschaffung oder Reparatur aufgrund vom Mieter zu vertretender Beschädigung, Verlust, Abhandenkommen oder Diebstahl der Mietsache ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter die dadurch bedingten Kosten und Umsatzausfälle in Rechnung zu stellen.
7.5. Reparaturen dürfen ausschließlich vom Vermieter durchgeführt werden.
7.6. Der Mieter ist nicht berechtigt, Dritten die Mietsache weiterzuvermieten, Rechte aus dem Vertrag abzutreten oder Rechte jeglicher Art an der Mietsache einzuräumen. Sollte ein Dritter durch Beschlagnahmung oder Pfändung Rechte an der Mietsache geltend machen, ist der Mieter verpflichtet, dem Dritten unverzüglich schriftlich die Tatsache des Eigentums des Vermieters mitzuteilen und den Vermieter unverzüglich schriftlich zu informieren.
7.7. Nicht im Preis eingeschlossen ist eine Versicherung der Fotobox. Die Versicherung ist Sache des Mieters.
7.8. Fotos welche gegen Gesetze verstossen sind strengstens verboten.
7.9. Werden die Fotobox-Requisiten durch Verschmutzung, Beschädigung oder Verlust beschädigt, werden von PICBOXI CHF 5.- pro Requisit in Rechnung gestellt. Hiervon ausgenommen sind die Requisiten an den Holz- und Papierstäbchen.
7.10. Der Mieter und seine Gäste haben die Mietgegenstände sorgsam und zweckmässig zu behandeln. Insbesondere verpflichtet er sich dazu, die Mietsachen vor Um- oder Herunterwerfen sowie vor Kontakt mit Flüssigkeiten zu schützen.
7.11. Bei der Kabelverlegung hat der Mieter alle damit verbundenen Gefahrenquellen abzusichern.
7.12. Sollte die Fotobox in Räumlichkeiten Dritter verwendet werden, sorgt der Mieter im Vorhinein für eine entsprechende Duldung des Dritten.
7.13. Für geeignete Stromquellen und die entstehenden Kosten der Stromentnahme ist der Mieter verantwortlich.

8. Haftung des Vermieters
8.1. PICBOXI haftet für den technisch einwandfreien Zustand des Mietmaterials. Sollte es während der Mietzeit auf Grund von Grobfahrlässigkeit zu einem Ausfall kommen, woraufhin die Leistungen nicht wie vereinbart erbracht werden können, wird dem Kunden eine anteilsmässige Minderung des vereinbarten Preises gewährt.
Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels der Mietsache wird ausgeschlossen.
8.2. Die Schadensersatzhaftung des Vermieters bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie aus unerlaubter Handlung sind auf typischerweise entstehende und vorhersehbare Schäden begrenzt, sofern dem Vermieter nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Dasselbe gilt, wenn gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters handeln und einen Schaden verursachen. Die Schadensersatzhaftung des Vermieters sowie seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen bei der Verletzung von Nebenpflichten wird ausgeschlossen, sofern dem Vermieter, seinem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Die Begrenzung und der Ausschluss der Schadensersatzhaftung des Vermieters gelten nicht bei Schäden an Körper, Gesundheit oder Verlust des Lebens.
8.3. Im Falle unvollständiger Leistungserbringung seitens des Vermieters (technische Fehlfunktion, o.ä.) beschränkt sich die Haftungsverpflichtung maximal auf den belasteten Mietpreis. Darüber hinaus gehende Ansprüche seitens des Mieters sind ausgeschlossen.
8.4.Eine weitergehende Haftung, insbesondere im Hinblick auf erwartete Verwendungen und Qualität der Fotos, wird nicht übernommen.
8.5. Für Schäden oder Verlust der digitalen Bilder auf dem USB-Stick übernimmt der Vermieter keine Haftung.

9. Datenverarbeitung
9.1. Der Vermieter behält sich vor, erforderliche Daten des Vertragspartners (Namen, Adresse, E-Mail, Telefonnummer etc.) für die Abwicklung des Betriebs an sonstige Kooperationspartner weiter zu geben.

10. Druck-Layout
10.1. Das Druck-Layout wird von uns per E-Mail an die bei der Buchung angegebene E-Mail-Adresse zur Bestätigung übermittelt.
10.2. Sollte das Layout nicht binnen 24 Stunden ab Übermittlung bestätigt oder Änderungswünsche zum Ausdruck gebracht werden, so gilt der Layout-Vorschlag als angenommen.

11. Urheber- und Nutzungsrecht, Datenschutz
11.1. PICBOXI gilt als Urheber aller im Rahmen der Miete gemachten Aufnahmen. Diese sind urheberrechtlich geschützt.
11.2. Der Mieter anerkennt, dass seine Daten auf Datenträger gespeichert werden. Auf keinen Fall werden seine Daten an Drittpersonen, oder Drittfirmen zu Werbezwecken ohne Absprache weitergegeben.
11.3. Dem Mieter wird eine Nutzungsbewilligung zur Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung bzw. Bearbeitung des Bildmaterials der Aufnahmen eingeräumt.
11.4. Die Einholung der erforderlichen weiteren Rechte, etwa im Hinblick auf das Recht am eigenen Bild der auf dem Bildmaterial abgebildeten Personen, obliegt dem Mieter. Der Vermieter haftet nicht für die Verletzung von Bildnis- oder sonstigen Rechten Dritter und übernimmt auch keine Haftung für das während der Mietdauer entstandene Bildmaterial.
11.4. Die Weitergabe des Nutzungsrechts an Dritte bedarf die Zustimmung von PICBOXI.
11.5. Das Nutzungsrecht gilt erst ab dem Zeitpunkt, ab welchem sämtlichen ausstehenden Beträge beglichen worden sind.
11.6. Der Mieter ist damit einverstanden, dass ihn betreffende Daten, soweit sie für die ordnungsgemäße Abwicklung der Aufträge erforderlich sind, von PICBOXI gespeichert werden.
11.7. PICBOXI kann verlangen, als Urheber der Aufnahmen genannt zu werden. In diesem Falle ist unter den Fotos der Vermerk «© PICBOXI.ch» anzubringen.

12. Gerichtsstand
12.1. Grundsätzlich gilt schweizerisches Recht. Für Klagen ist das Gericht im Kanton Zürich zuständig.

Dachsen, Juli 2022